Aktuelle Hygieneverordnung nach Lockerung

Hygiene-Richtlinien für das Training in Zeiten von Corona – Covid-19


Hygiene-Richtlinien für das Training in Zeiten von 

Corona – Covid-19  

Trainingsbetrieb der Turnabteilung 

Stand: 19.08.2021 

 

Liebe Sportler, liebe Eltern,

 

damit wir beim SVO wieder Sport treiben und das Training fortsetzen können, müssen von allen die nachstehenden Regeln eingehalten werden. Bitte lest diese Regeln sorgfältig durch und bestätigt unten mit Eurer Unterschrift die Kenntnisnahme. Weiterhin muss der Haftungsausschluss bestätig werden. 

 

Auf Grundlage der Hessischen Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung mit Stand vom 17.08.2021 legt der Sportverein Oberdorfelden 1967 e.V. folgende Hygiene- und Kontaktregeln für den Sportbetrieb zugrunde: 

 

Grundsätzliches: 

• Nur Personen ohne Krankheitssymptome dürfen am Sportbetrieb teilnehmen.

• Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen Sportanlagen

        ist vollumfänglich erlaubt, unabhängig von der Personenzahl.

•      Sportler, die zur Risikogruppe gehören oder mit Angehörigen einer Risikogruppe

       zusammenleben, entscheiden selbst, bzw. bei Minderjährigen entscheiden die Eltern          über die Teilnahme am Sportprogramm. Sie teilen dem ÜL ihre Entscheidung mit.

•      Einhaltung der Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in  

        ein Taschentuch; nicht in die Hand). Taschentücher sind direkt im

        Mülleimer zu entsorgen.

      Zu jeder Übungsstunde führt der ÜL eine Anwesenheitsliste.

 

Negativnachweis:

• Ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV ist für die Sportausübung in der Nidderhalle vorzulegen

        (3-G-Regel: geimpft, genesen, getestet) für Teilnehmer ab 6 Jahre. Der Ü-Leiter vermerkt

        den jeweiligen Status in der Anwesenheitsliste und prüft bei Bedarf den vorzulegenden

        Covid-Schnelltest.

        Hinweis für das Mu-Ki-Turnen: Kinder bis 6 Jahre müssen keinen, jedoch das begleitende

        Elternteil muss einen Negativnachweis vorlegen.

        Hinweis für SchülerInnen: das Testheft der Schule gilt als Negativnachweis

• Bei Übungsstunden, die auf dem Sportplatz angeboten werden, muss ab einer Inzidenz

        von 100 ebenfalls ein Negativnachweis wie oben dargestellt vorgelegt werden.

 

Vorbereitung zu Hause: 

•     Zu Hause auf Toilette gehen kurz vor der Übungsstunde - die Toiletten in der Halle

       sind offen, sollten aber nur im Notfall genutzt werden. 

•      Hände waschen und desinfizieren. 

•    Eigenes Getränk mitbringen sowie ggfls. eine Matte oder Decke. 

•    Haare bereits zu Hause zum Zopf binden (gilt nicht für alle Sportarten).

 

Auf dem Sportgelände (Nidderhalle): 

•.   Pünktlich zum Training kommen, um lange Aufenthalte vor Trainingsbeginn

      zu vermeiden. 

•.   Hände desinfizieren bei Betreten der Halle. 

•    Eltern dürfen nicht zum Zuschauen bleiben. 

 

Trainingsende: 

•.   Nacheinander die Halle durch einen der zugewiesenen Ausgänge verlassen. 

•    Eltern warten bitte draußen im Auto oder mit einem Abstand von mind.

     1,5 m untereinander 

•.   Die ÜL desinfizieren benutzte Geräte. 

 

Wechsel von einzelnen Gruppen: 

•.   Der Wechsel wird so gestaltet, dass sich die Gruppen nicht direkt überschneiden. 

•    Alle Desinfektionsmaßnahmen müssen abgeschlossen sein, bevor eine neue

      Gruppe die Halle betritt. 

•    Es sollen keine Überschneidungen von den Gruppen in der Halle stattfinden.

      Die Trainingszeiten werden im Abstand von 10 min Beginn/Ende angesetzt.

      Bei Nutzung der kompletten Halle wird die Halle durch den regulären Eingang betreten

      und durch den Notausgang an der Bühne verlassen. 

•    Eine Teilung der Halle mittels Vorhang ist möglich. Der Nutzer des kleinen

      Hallenteils benutzt den regulären Turnhalleneingang/-ausgang. Der Nutzer des großen

      Hallenteils nutzt den Noteingang/-ausgang neben der Bühne. 

•    Bei Übungsstunden auf dem Sportplatz ist darauf zu achten, dass die

     einzelnen Trainingsgruppen Abstand zueinander halten.

   

Die Kenntnisnahme der vorstehenden Hygieneregeln ist mit Unterschrift zu bestätigen und dem

ÜL vor Aufnahme des Sportbetriebs abzugeben. 

 

Sollte sich die Hessische Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung ändern, so werden die Hygienerichtlinien angepasst. Jede Anpassung ist erneut durch Unterschrift zu bestätigen. 



Nach Bestätigung der gelesenen Hygienerichtlinien steht dem Sport beim SVO nichts mehr im Wege.
Nach Bestätigung der gelesenen Hygienerichtlinien steht dem Sport beim SVO nichts mehr im Wege.

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Bestätigung der Kenntnisnahme der Hygiene-Richtlinien Stand: 19.08.2021
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Bestätigung der Kenntnisnahme der Hygiene-Richtlinien bei minderjährigen Teilnehmern: Stand: 19.08.2021
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